Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Landtechnik Schweiz gelten für alle Angebote, die Landtechnik Schweiz durchführt. Je Angebotskategorie sind spezifische AGB definiert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Landtechnik Schweiz für Kurse (AGB-Kurse)
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Landtechnik Schweiz (AGB-Kurse) gelten für alle Kurse, die Landtechnik Schweiz durchführt. Sind spezifische AGB für bestimmte Kurse definiert (z.B. G40), haben diese Vorrang.
Anmeldung und Kursaufgebot
Mit der Anmeldung akzeptieren die Teilnehmenden die AGB-Kurse. Die Anmeldung wird mit Versanddatum unserer Kursbestätigung für die Teilnehmenden verbindlich. Das Kursaufgebot wird den Teilnehmenden spätestens 10 Tage vor Kursbeginn zugestellt. Der Versand der Rechnung erfolgt mit dem Kursaufgebot.
Preise und Zahlung
Es gelten die im Kursangebot ausgeschriebenen Preise für Mitglieder und Nicht-Mitglieder. Die Kurskosten sind vor Kursbeginn zu begleichen. Das Nichtbezahlen der Kurskosten gilt nicht als Abmeldung. Die Kursbestätigungen werden erst nach vollständiger Begleichung der Kosten abgegeben.
Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Kursteilnehmenden.
Verpflegung
Die Verpflegung wird durch die Kursorganisation organisiert. In der Kursauschreibung ist festgehalten, ob die Verpflegung im Kursgeld enthalten ist oder separat erhoben wird.
Annullationsbedingungen
1. Die ersatzlose Abmeldung muss schriftlich (Brief oder E-Mail) erfolgen.
2. Bei einer Abmeldung weniger als 10 Tage vor Kursbeginn wird ein Unkostenbetrag von
CHF 60.- in Rechnung gestellt.
3. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen oder Abmeldung am Kurstag (Ausnahme ärztliches Zeugnis) wird das volle Kursgeld fällig.
4. Material: Spezifisch für einen Kurs zugunsten der Teilnehmenden angeschafftes Material wird in Rechnung gestellt. Dies gilt für die in Punkt 2. und 3. erwähnten Situationen.
Landtechnik Schweiz behält sich das Recht vor, Kurse aus technischen Gründen oder mangels Anmeldungen zu annullieren. In diesem Fall werden die angemeldeten Personen spätestens 10 Tage vor Kursbeginn benachrichtigt und bei vorhandenen Optionen, Ersatz-Kursdaten angeboten.
Kursbescheinigung
Nach vollständig besuchtem Kurs wird den Teilnehmenden eine Kursbestätigung ausgestellt.
Sämtliche Ausbildungsinhalte (schriftlich, elektronisch, mündlich) sind vollumfänglich geistiges Eigentum von Landtechnik Schweiz sowie seiner Partner und dürfen ohne Genehmigung nicht weiterverwendet werden.
Datenschutz
Mit der Zahlung der Rechnung berechtigen Sie Landtechnik Schweiz, die Personendaten im Rahmen der Dienstleistung zu verwenden (administrative, statistische Analyse, Marketing) und an Dritte, die mit der Datenverarbeitung beauftragt und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben sowie diese Daten zur Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen im Rahmen der Weiterbildung zu verwenden.
In den Kursen werden möglicherweise Fotos oder Videos aufgenommen, die unentgeltlich ohne vorherige Einwilligung der Teilnehmenden in der Zeitschrift „Landtechnik Schweiz“ und in Publikationen (Print, Digital, Online) verwendet werden dürfen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Fahrkurse G40 (AGB G40)
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen G40 (AGB G40) gelten für sämtliche G40-Kurse, welche Landtechnik Schweiz durchführt.
Teilnahmebedingungen
- Führerausweis der Kategorie G oder höher.
- Am ersten Kurstag: Mitführen eines eigenen landwirtschaftlichen Motorfahrzeuges, z.B. Traktor, Transporter oder Zweiachsmäher (mind. 30 oder 40 km/h) mit Fahrerschutz ausgerüstet, mit grünen, braunen oder weissen Kontrollschildern, ohne Frontlader.
- Am zweiten Kurstag: Zusätzlich einen landwirtschaftlichen Anhänger mit durchgehender Anhängerbremse (Garantiegewicht mind. 3‘500 kg).
- Die Fahrzeuge müssen in einem sauberen und technisch einwandfreien Zustand sein und den Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) entsprechen.
- Die Teilnehmenden müssen das Fahrzeug beherrschen und über die nötigen Kenntnisse für eine sichere Bedienung verfügen.
Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, wird nicht zum Kurs zugelassen.
Ausnahmebewilligung
Die Kursteilnehmenden erhalten einen Monat vor dem ersten Kurstag eine persönliche Ausnahmebewilligung von Landtechnik Schweiz, welche sie berechtigt in Verbindung mit dem Führerausweis der Kategorie G einen landwirtschaftlichen Traktor mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h zu Ausbildungszwecken zu führen. Anhänger dürfen ausschliesslich auf dem direkten Weg zum Kursort und während des Kurses mitgeführt werden.
Anmeldung, Leistung und Zahlung
Mit der schriftlichen Anmeldung akzeptieren die Teilnehmenden unsere AGB G40. Teilnehmende unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung einer gesetzlichen Vertretung. Die Anmeldung wird mit Versanddatum unserer Kursbestätigung für den Teilnehmer verbindlich. Für die vertragliche Leistung gilt die Beschreibung gemäss Angebot (Merkblatt G40). Die Kurskosten sind vor Kursbeginn zu bezahlen.
Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Kursteilnehmenden.
Verpflegung
Die Verpflegung an beiden Kurstagen wird durch den Instruktor vor Ort organisiert und ist durch die Teilnehmenden zu bezahlen.
Annullationsbedingungen
- Die Abmeldung vom Kurs (Kündigung) muss schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) erfolgen.
- Bei einer Abmeldung bis 10 Tage vor Kursbeginn wird für den administrativen Aufwand ein Unkostenbeitrag von CHF 60.- verrechnet.
- Bei einer Abmeldung von weniger als 10 Tagen wird ein Unkostenbetrag von CHF 150.- verrechnet.
- Bei Nichterscheinen/Abmeldung am Kurstag (Ausnahme ärztliches Zeugnis) wird das volle Kursgeld fällig.
Landtechnik Schweiz behält sich das Recht vor, Kurse zu verschieben oder abzusagen (auch kurzfristig). In diesem Fall werden den Angemeldeten Ersatz-Kursdaten angeboten, wobei das bereits bezahlte Kursgeld weiterhin gilt und keine Entschädigung geltend gemacht werden kann. Alternativ werden die gesamten Kurskosten zurückerstattet.
Verstösse / Zwischenfälle / Unfälle
Bei groben Verstössen gegen die Anweisungen des Kursleitenden oder die allgemeinen Regeln des SVG können Teilnehmende vom Kurs ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Kursgeldes.
Ist ein/e Teilnehmer/in in einen Unfall / Zwischenfall verwickelt, entscheidet der/die Instruktor/in, ob die betreffende Person weiterhin am Kurs teilnehmen kann. Im Zweifelsfall wird das Zentralsekretariat beigezogen. Bei einer Zurückstellung oder einem Ausschluss besteht KEIN ein Anspruch auf die Rückzahlung des Kursgeldes oder auf eine vergünstigte Kursteilnahme an einem anderen Kurs.
Kursbestätigung - Eintrag Kategorie G40
Nach erfolgreicher Absolvierung des Fahrkurses wird den Teilnehmenden eine Kursbescheinigung und ein Gutschein der Vaudoise Versicherung im Wert von CHF 100.- überreicht.
Landtechnik Schweiz meldet die Teilnehmenden dem zuständigen Strassenverkehrsamt für den Eintrag der Kategorie G40.
Datenschutz
Mit der Zahlung der Rechnung berechtigen Sie Landtechnik Schweiz, die
Personendaten im Rahmen der Dienstleistung zu verwenden (administrative,
statistische Analyse, Marketing) und an Dritte, die mit der Datenverarbeitung
beauftragt und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben sowie
diese Daten zur Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen im Rahmen der
Weiterbildung zu verwenden.
In den Kursen können möglicherweise Fotos oder Videos aufgenommen werden, die unentgeltlich ohne vorherige Einwilligung der Teilnehmenden in der Zeitschrift „Landtechnik Schweiz“ und in Publikationen (Print, Digital, Online) verwendet werden dürfen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Landtechnik Schweiz für den Shop (AGB-Shop)
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Landtechnik Schweiz (AGB-Shop) gelten für alle Artikel und Angebote, die Landtechnik Schweiz auf seiner Webseite anbietet.
Preise und Zahlung
Die angegebenen Preise sind in Schweizer Franken (CHF) und enthalten die gesetzliche MWST. Modell- oder Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Preise SIM-Karten
Die SIM-Karten stammen aus Österreich, die Preise im PrepaidPortal sind in Euro und die Österreichische MWST von 20% ist enthalten. Der Vertrag für die Datenvolumen wird direkt mit unserem Partner abgeschlossen.
Lieferung
Die Lieferung innerhalb der Schweiz erfolgt mit B-Post. Verpackung und Versand werden wie folgt verrechnet:
· Paket bis 2 kg: CHF 10.50
· Paket 2 – 10 kg: CHF 13.50
· Paket 10 – 30 kg: CHF 22.50
Die Lieferzeit beträgt in der Regel zwischen 2 bis 5 Arbeitstage nach Bestellungseingang. Dies unter der Voraussetzung, dass die bestellten Produkte an bei Landtechnik Schweiz Lager sind.
Für A-Post- und Expresssendungen werden Zuschläge erhoben.
Abholung
Eine Abholung der Ware am Standort in Riniken ist nach Absprache möglich.
Zahlung
Sie erhalten mit der Lieferung eine Rechnung, welche innerhalb der auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist zu bezahlen ist.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von Landtechnik Schweiz.
Datenschutz
Mit der Zahlung der Rechnung berechtigen Sie Landtechnik Schweiz, die Personendaten im Rahmen der Dienstleistung zu verwenden (administrative, statistische Analyse, Marketing) und an Dritte, die mit der Datenverarbeitung beauftragt und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit Landtechnik Schweiz ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz von Landtechnik Schweiz.
Riniken, 01.05.2024
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit Landtechnik Schweiz ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz von Landtechnik Schweiz