Häufige Fragen zum G40 | FAQ
Wurden Deine offenen Fragen zum G40 noch nicht beantwortet? Deshalb haben wir viele der häufig gestellten Fragen hier zusammengestellt. Natürlich kannst Du uns weitere Fragen mit dem untenstehenden Formular übermitteln.
Generelle Fragen zum Kurs
Für den Besuch des Kurses benötigst du den Führerausweis der Spezialkategorie G.
Nein. Ein Lernfahrausweis der Kat. A1 berechtigt nicht zum Führen eines Traktors.
Da die theoretische Führerprüfung aber bereits absolviert wurde, kann beim kantonalen Strassenverkehrsamt das Ausstellen eines Führerscheins der Kategorie G beantragt werden. Dies geschieht idealerweise bereits beim Antrag für den Lernfahrausweis. Hierzu muss einfach ein zusätzliches Kreuz bei der Kategorie G gesetzt werden:

Von Gesetzes wegen enthalten die Kategorien F, A und B die Spezialkategorie G inkl. der Bewilligung für G40.
Bei A1 gibt es eine Differenzierung.
A1 ab 15 Jahren: G/G40 sind NICHT enthalten!
A1 ab 16 Jahren: G/G40 sind enthalten (sofern der Eintrag nicht auf 45 km/h beschränkt ist)
Empfehlung: Obwohl das Gesetz vorsieht, dass mit dem Führerausweis der Kat. A1 Traktoren gefahren werden dürfen, ist der Besuch des Kurses G40 sinnvoll! Das Führen eines Traktors mit Anhänger und hohen Gewichten erfordert andere Kompetenzen als das Fahren mit einem Roller!
Du erhältst einen Monat vor dem Kurs eine Ausnahmebewilligung. Damit darfst du mit dem leeren Traktor üben. Für den 2. Kurstag darfst du damit auch den Anhänger mitnehmen.
Der G40 kann frühestens einen Monat nach dem 14. Geburtstag besucht werden. Damit hast du auch Gelegenheit, dich auf den Kurs vorzubereiten. Dies ist dank der Ausnahmebewilligung möglich, welche du einen Monat vor dem Kurs bekommst.
Fragen zu Traktor und Anhänger
Ja. Der Kurs kann mit Traktoren mit 30 km/h und 40 km/h absolviert werden. Nicht erlaubt sind hingegen solche mit 25 km/h oder weniger.
Ja, wobei die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit höchstens 40 km/h betragen darf. Natürlich sind auch solche mit 30 km/h erlaubt. Traktor und Anhänger sollten dabei aber einen "landwirtschaftlichen Charakter" aufweisen.
Bitte prüfe auch im Fahrzeugausweis, dass es sich um einen Traktor oder um einen Motorkarren handelt. Steht im Fahrzeugausweis unter der Ziffer 19 z.B. "Lastwagen", darf dieses Fahrzeug erst ab 18 Jahren gefahren werden.
Ja, das ist erlaubt.
Transporter: Am 2. Kurstag muss ein Aufbau montiert sein, der nach Möglichkeit auch die Sicht nach hinten einschränkt.
Zweiachsmäher: Viele Zweiachsmäher haben keine oder nur sehr wenig Anhängelast. Wenn keine Anhängelast eingetragen ist, darfst du am 2. Tag ohne Anhänger kommen. Prüfe in dem Fall doch, ob du nicht mit einem andern Traktor und einem Anhänger kommen kannst. So wirst du mehr profitieren!
Generell: Der Anhänger muss in einem guten Zustand sein, sowohl die Beleuchtung als auch die Bremsen müssen einwandfrei funktionieren!
Zudem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Eine durchgehender Anhängerbremse (hydraulisch, pneumatisch) ist erforderlich; eine Auflaufbremse ist nur nach Rücksprache mit dem Fahrlehrer oder mit Landtechnik Schweiz zugelassen.
- Die Beleuchtung der Anhänger muss einwandfrei funktionieren. Stecker, Birnen und Sicherungen sind vorgängig zu prüfen.
- Der hydraulische Bremsschlauch muss in einwandfreiem Zustand sein.
- Transporter sind am zweiten Kurstag mit einem Aufbau auszurüsten (Ladeaggregat etc.).
- Jeder Anhänger muss mit einem Herstellerschild ausgerüstet sein, worauf Hersteller, Fahrgestell-Nr., Herstellerjahr und Garantiegewicht aufgeführt ist. Bei Anhängern ab Baujahr 1985 ist ein solches vorhanden.
Falls der Anhänger die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt, muss sich der Teilnehmer an eine Werkstatt wenden oder lässt den Anhänger auswechseln.
Gut geeignet sind Anhänger mit einem Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen wie:
- Kipper
- Ballenanhänger
- Ladewagen
Sogenannte Arbeitsanhänger wie Ballenwickler, Ballenpressen oder Kreiselheuer mit einer Breite von mehr als 2,55m sind nur bedingt geeignet. Ebenso sind an den Unterlenkern angehängte Anhänger nicht geeignet.
Autoanhänger haben ein Gesamtgewicht von max. 3,5 Tonnen. Sie können allenfalls an einem Zweiachsanhänger gekoppelt werden, für Traktoren sind sie zu klein.